Hausordnung der Ferienwohnung Klostermühle Irsee
Allgemeines
Feuer bzw. offenes Licht, Rauchen, unangemeldete Veranstaltungen und exzessive Lautstärke sind innerhalb der Unterkunft und in den Gemeinschaftsbereichen nicht gestattet.
Ein Verstoß gegen das Feuer- und Rauchverbot zieht eine Gebühr in Höhe von mindestens 200€ zzgl. der Kosten für einen Sonderreingung und ggf. fällige Schadensreparaturen nach sich.
Bei wiederholt fortgesetztem Verstoß gegen das Verbot wird die Gebühr in Höhe von 200€ für jeden Tag des Aufenthalts erhoben.
Kommerzielle Fotografie oder Videografie sind ohne vorherige Erlaubnis des Gastgebers untersagt.
Illegale Aktivitäten jedweder Art sind strikt untersagt.
Der zur Verfügung gestellte Internetzugang darf nicht für die Nutzung von Filesharing-Programmen (z.B. Bittorrent) oder für sonstige illegale Aktivitäten verwendet werden. Das WLAN Passwort darf nicht an unbefugte Personen weitergegeben werden.
Gäste sind voll verantwortlich und haftbar für Schäden oder Verluste in den Räumlichkeiten und dem zur Nutzung überlassenen Inventar. Dies inkludiert auch explizit etwaige Kosten zum Ersatz von verlorenen Schlüsseln oder Fernbedienungen.
Gäste müssen dem Gastgeber etwaige Schäden zeitnah melden, allerspätestens jedoch beim Check-Out.
Kaminöfen dürfen nur von Personen angefeuert werden die damit vertraut sind. Bei Bedarf kann Ihnen der Gastgeber eine Einweisung geben sowie den geeigneten Brennstoff zur Verfügung stellen.
Kaminöfen dürfen keinesfalls für die Verbrennung von Müll verwendet werden!
Eltern haften für Ihre Kinder.
Gäste, deren Zahl die der in der Reservierung angegebenen übersteigt sind nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandlung erlauben wir uns eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 30€ je Nacht für jeden überzähligen Gast zusätzlich in Rechnung zu stellen.
Haustiere
Falls Sie Haustiere mitbringen möchten, dann klären Sie dies bitte vorab mit dem Gastgeber ab.
In Gemeinschaftsunterkünften (privates Zimmer mit gemeinschaftlich genutzten Räumen wie z.B. die Küche) müssen wir aus Rücksicht auf die anderen Gäste Haustiere kategorisch ablehnen.
Es ist nicht gestattet freilaufende Haustiere, insbesondere Hunde, in der Unterkunft für länger als 20 Minuten unbeaufsichtigt zu lassen.
Videoüberwachung
Es sind möglicherweise Überwachungskameras an allen Ein- und Ausgängen des Gebäudes, den Parkplätzen sowie in allen öffentlichen Treppenhäusern und Fluren installiert.
Wir erhalten rund um die Uhr Benachrichtigungen von den Kameras und haben jederzeit Zugriff auf die aufgezeichneten Aufnahmen.
Wir verfolgen eine Null-Toleranz-Politik gegenüber unbefugten Personen, illegalem Verhalten, dem Zutritt unregistrierter Gäste sowie dem Missbrauch der zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten.
Die Aufzeichnungen werden nicht weitergehend verarbeitet oder langfristig gespeichert, es sei denn, es gibt hierfür ein berechtigtes Interesse, einen rechtlichen Grund oder die Aufzeichnungen müssen etwaigen Ermittlungsbehörden zur Verfügung gestellt werden.
Den Datenschutzhinweis zu unserer Videoüberwachung können Sie hier einsehen.
Vielen Dank für Ihre Rücksichtnahme
Stand 21. Juli 2025